BEITREIBUNG

STARTSEITE BEITREIBUNG IHRE VORTEILE UNSERE LEISTUNGEN TESTEN SIE UNS KOSTENLOS SERVICELEISTUNGEN INKASSO ,,LIGHT" KONDITIONEN DOWNLOADBEREICH AGB Kontakt


Auftragserteilung Auftragserteilung

Sie können uns Ihre unstrittigen offenen Rechnungen per Post, per Fax, per Email oder über die Formulare von Inkasso-Springe auf dieser Homepage einreichen. Bitte fügen Sie Ihre Rechnung/en und ggfls. weiteren Schriftverkehr als Anlage bei. Falls bekannt, teilen Sie uns bitte die Bankverbindung des Schuldners und eventuell auch den Arbeitgeber mit. Diese Angaben sind nützlich für eventuell erforderliche Pfändungsmaßnahmen. Wir prüfen Ihre Aufstellung nach Erhalt auf Vollständigkeit der erforderlichen Daten.


außergerichtliche Außergerichtliche Vorgehensweise

Nach Anlage der Akte und Erstellung eines Forderungskontos nehmen wir mit dem Schuldner telefonisch und schriftlich Kontakt auf. Wir setzen Zahlungsfristen, schließen Ratenzahlungsvereinbarungen und überwachen die Zahlungseingänge. Wir ermitteln, falls erforderlich, die Anschriften der jeweiligen Schuldner, holen Gewerbeauskünfte ein und prüfen, ob Insolvenzverfahren vorliegen.

Im außergerichtlichen Erfolgsfall erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung durch Inkasso-Springe ausgezahlt.


titulierung Titulierung

Sollten die außergerichtlichen Bemühungen erfolglos bleiben, veranlasst Inkasso-Springe eine umgehende Titulierung der Forderung. Denn nur die Erwirkung eines Titels eröffnet die Möglichkeiten von Pfändungen und Beauftragungen eines Gerichtsvollziehers.


zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung

An die Titulierung schließt sich die Zwangsvollstreckung an. Es werden alle individuell erfolgversprechenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Es erfolgen Kontopfändungen, Pfändungen von Arbeitseinkommen, Zwangsvollstreckungen, Eintragungen von Sicherungshypotheken im Grundbuch, Beantragungen von Haftbefehlen bei Verweigerungen der Abgaben von eidesstattlichen Versicherungen, Pfändung von Renten etc. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden grundsätzlich fortgeführt bis zur erfolgreichen Beitreibung der Forderung. Für den Fall eines Insolvenzverfahrens wird die Forderung durch uns angemeldet. Hat der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben und sind keine weiteren Pfändungsmaßnahmen mit hinreichenden Erfolgsaussichten gegeben, so wird die Forderung von uns in Überwachung genommen.

Im Erfolgsfall erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung durch Inkasso-Springe ausgezahlt.


klage Klageverfahren

In Ihrem Interesse meiden wir strittige Klageverfahren, da diese langwierig und kostenintensiv sind und einen ungewissen Ausgang haben. Sollte eine Klage unvermeidlich sein, stimmen wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Bei Klagen sind Vorschüsse üblich. Die Abrechnung durch die von uns beauftragte Rechtsanwaltskanzlei erfolgt stets - dies ist Pflicht - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).